- Empfehlungsmarketing: Kundendaten richtig nutzen & Kundenbindung stärken
- Achtung: Finger weg von billigen Empfehlungsprogrammen
- Darum ist Datenschutz wichtig für Kundenzufriedenheit
- Umgang mit DSGVO, Kundendaten & Datenschutz: Was ist zu beachten?
- Weitergabe von Daten
- Fazit: Exklusives Empfehlungsmarketing bei pso
- FAQs zu Kundendaten und Datenschutz
Empfehlungsmarketing: Kundendaten richtig nutzen & Kundenbindung stärken
Empfehlungsmarketing stützt sich darauf, im Gegensatz zu klassischer Werbung, besonders glaubwürdig und authentisch zu vermitteln, dass ein Produkt oder eine Leistung gut ist. Schließlich geschieht die Empfehlung nicht durch das Unternehmen selbst, sondern über begeisterte Kunden. Kundenempfehlungen entstehen nur dann, wenn ein Unternehmen auf ein großes Kundenvertrauen und daraus resultierend auf eine starke Kundenbindung bauen kann.
Basis dieses Vertrauens ist der transparente und sichere Umgang mit Kundendaten. Alle Datenverarbeitungsprozesse eines Unternehmens müssen so gestaltet sein, dass es zu keinen Datenlecks kommen kann. Kundendaten und Kunden dürfen nicht in die Hände Dritter geraten. Dies wäre nicht zuletzt deshalb fatal, weil in Bezug auf die Weitergabe von Kundendaten an andere Unternehmen strenge Gesetzesvorschriften bestehen, sondern, weil so das Vertrauen und somit die Kundenbindung nachhaltig geschädigt werden.
Achtung: Finger weg von billigen Empfehlungsprogrammen
Wie bereits erwähnt, sind Kunden mit Weiterempfehlungsbereitschaft ein unbezahlbares Asset für jedes Unternehmen. Deshalb ist muss es selbstverständlich sein, dass es keine Herausgabe oder gar Nutzung der Daten dieser Kunden durch Dritte geben darf. Daher ist es sehr wesentlich, dass keine Werbeeinwilligung zugunsten des Betreibers der Empfehlungsmarketing-Plattform abgegeben wird, sondern nur für die eigene, exklusive Empfehlungslösung. Die gewonnenen Werbeeinwilligung dürfen nur für das Unternehmen selbst und nicht für dritte Profiteure nutzbar sein.Tipp: Unbedingt auf die Art der Werbeeinwilligung achten!
Ist bei einem Empfehlungsprogramm auch nur die Rede davon, dass der Anbieter die Daten der Empfehler für eigene Zwecke nutzen möchte, lässt man besser die Finger davon. Das geschieht in der Regel über eine Werbeeinwilligung für den Anbieter, die es ihm erlaubt, die Adressen der Empfehler dazu zu nutzen, auch andere Produkte zu bewerben. So gibt ein Unternehmen sein wertvollstes Gut, nämlich die Daten treuer Kunden, zur Bewerbung von Wettbewerbsprodukten frei. Bei seriösen Empfehlungsprogrammen bezieht sich die Werbeeinwilligung ausschließlich auf jenes Unternehmen, bei dem die Teilnehmenden zufriedene Kunden sind. Nur so kann das Unternehmen sicher sein, dass nur seine eigenen Produkte Teil des Programms sind und Teilnehmende nicht im selben Zug direkt die Produkte der Konkurrenz bewerben und empfehlen.
Darum ist Datenschutz wichtig für Kundenzufriedenheit
Eines der grundlegenden Kriterien, warum ein Kunde mit einem Unternehmen zufrieden ist, ist der Datenschutz. Kunden legen Wert darauf, dass ihre Daten vor Dritten geschützt werden. Sie möchten sich darauf verlassen können, dass ausschließlich relevante Daten von jenem Unternehmen genutzt werden, dem sie die Daten wissentlich zur Verfügung stellen. Laut einer Studie von PWC lassen sich Kunden in zwei Kategorien einteilen: Die Trendsetter und die Traditionellen.Traditionelle Konsumenten sind:
- eher männlich
- größtenteils über 45 Jahre alt
- arbeiten vorwiegend am Arbeitsplatz (nicht im Homeoffice)
- wohnen in ländlicheren Regionen oder Kleinstädten
- hegen eine gewissen Pessimismus was die Zukunft betrifft
Trendsetter dagegen sind:
- eher weiblich
- größtenteils bis zu 34 Jahre alt (Gen Z und Millennials)
- arbeiten meist sowohl am Arbeitsplatz als auch im Homeoffice
- wohnen oft in Großstädten und deren Umgebung
- blicken mit Optimismus in die Zukunft
Obwohl die beiden Gruppierungen auf den ersten Blick sehr unterschiedlich erscheinen, haben sie eines gemeinsam: Datenschutz ist ein wesentlicher Grund für das Vertrauen in ein Unternehmen. Während Trendsetter ihre persönlichen Daten mit weit weniger Skepsis preisgeben als traditionelle Konsumenten, möchten auch sie diese Daten gut geschützt vor unerlaubter Nutzung wissen. Klare Datenschutzrichtlinien überzeugen 43% der Trendsetter und 42% der Traditionellen, ihre Daten mit gutem Gewissen herausgeben zu können. Es lohnt sich also, in Datenschutz zu investieren, um Kundenvertrauen zu schaffen und somit die Weiterempfehlungsbereitschaft zu steigern.
Umgang mit DSGVO, Kundendaten & Datenschutz: Was ist zu beachten?
Da es sich bei Kundendaten vorwiegend um personenbezogene Daten handelt, ist der sorgfältige Umgang mit Kundendaten für den Datenschutz äußerst wichtig. Wie man an einigen öffentlich gewordenen Beispielen in den letzten Jahren erkennen kann, ist ein unzureichender Schutz und ein nachlässiger Umgang mit Kundendaten für ein Unternehmen in zweierlei Hinsicht fatal: Erstens kostet eine solche Datenschutzpanne viel Geld und zweitens leidet das Image stark und das Vertrauen der Kunden sinkt. Die Verwaltung personenbezogener Daten, auch Customer Data Management, CDM, genannt, besteht aus drei Grundaktivitäten:- Kundendaten erfassen (auf ethische Art und Weise)
- Kundendaten speichern (mit Fokus auf Sicherheit)
- Verwalten der Daten (mit Fokus auf Effizienz)
Bei jedem Vorgang ist auf die geltenden Rechtsvorschriften zu achten. Als Konsequenz früherer, teils dubioser, Aktivitäten rund um den Umgang mit Kundendaten wurden verschiedenste Gesetzesgrundlagen geschaffen, die den Unternehmen genaue Richtlinien zur Datenverwaltung vorschreiben.
Im EU-Raum wurde die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, eingeführt. Die DSGVO sieht vor allem personenbezogene Daten als besonders schützenswert. E-M-Mail-Adresse, Wohnanschrift, Namen und ähnliche Informationen müssen von Unternehmen mit großer Vorsicht behandelt werden.
- der Kunde vor Verarbeitung der Daten umfassend über seine Rechte informiert wurde. Auch das Beschwerderecht muss erwähnt werden.
- die Vertragserfüllung daran gekoppelt ist. Etwa, wenn dem Kunden etwas zugesandt wird.
- ein berechtigtes (wirtschaftliches) Interesse besteht. Dazu zählt zum Beispiel die Übermittlung zielgerichteter Werbung.
- der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall muss auf weitere gesetzliche Richtlinien zur Einwilligung der Kunden geachtet werden.
Jedenfalls zu beachten ist der Grundsatz der Datenminimierung und Zweckbindung. Das heißt, dass einerseits nur jene Daten gesammelt und verarbeitet werden dürfen, die auch wirklich notwendig sind und sie andererseits auch nur zu jenem Zweck verwendet werden dürfen, für den sie gesammelt wurden. Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Datenschutzerklärung immer auf dem neuesten Stand ist. Die Datenschutzerklärung sollte stets in verständlicher Sprache über Ihre Datenschutzmaßnahmen informieren und alle Drittanbieter, etc., auflisten.
Weitergabe von Daten
Ein weiterer wichtiger Punkt in Verbindung mit dem Datenschutz ist die Weitergabe der Kundendaten. Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf der Kundendaten an Dritte ist nur in genau definierten Szenarien erlaubt. Die Weitergabe von Kundendaten im Konzern ist laut DSGVO grundsätzlich erlaubt. Es lohnt sich jedoch, bei jeglicher Art der Datenübermittlung die Einwilligung des Kunden einzuholen, um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.Fazit: Exklusives Empfehlungsmarketing bei pso
Wir folgen der festen Überzeugung, dass Kunden mit Weiterempfehlungsbereitschaft die wertvollsten Kunden eines jeden Unternehmens sind. Daher haben die Daten dieser Kunden einen sehr großen Wert. Dieser Wert wird aufgegeben, wenn eine übergreifende Nutzung zwischen mehreren Programmen erfolgt, oder gar der Plattformbetreiber für sich eine Werbeeinwilligung motivieren darf, um diese dann für eigene Zwecke zu nutzen. Jedes von pso betriebene Empfehlungsprogramm ist exklusiv. Die im jeweiligen Programm erhobenen Kundendaten stehen ausschließlich für den Betrieb des jeweiligen Programms oder dem Auftraggeber zur Verfügung. Es gibt kein Cross-Selling oder Up-Selling zwischen den Programmen. Hierdurch wird für den Auftraggeber auf Wunsch eine spannende Zielgruppe der Weiterempfehler erzeugt, die dieser später gerne exklusiv für seine Botschaften nutzen kann. Sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns darauf, Ihnen unser Verständnis von exklusivem Empfehlungsmarketing vorzustellen.FAQs zu Kundendaten und Datenschutz
Unter Kundendaten versteht man alle Informationen, die ein Unternehmen über seine Kunden besitzt. Klassischerweise gehören dazu der Name, die Mailadresse und der Wohnort. Auch Daten zu den präferierten Produkten und Interessen haben für Unternehmen einen hohen Stellenwert.
Auf der Basis der Kundendaten können Unternehmen die Kundenbindung stärken, interne Prozesse verbessern, die Produktentwicklung optimieren und das Kundenservice und Marketing an die Ansprüche der Kunden anpassen.
Laut DSGVO handelt es sich bei Kundendaten meistens um personenbezogene Daten, die besonderen Datenschutzmaßnahmen unterzogen werden müssen.
Beschäftigt man sich mit Kundendaten, bewegt man sich schnell im Big Data Bereich. Es gibt eine Masse unterschiedlicher Daten, die zu verschiedenen Zwecken genutzt werden.
Es gibt drei Arten von Kundendaten:
- Stammdaten: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Zahlungsmethode sind klassische Kundenstammdaten, die in so gut wie jedem Unternehmen gesammelt werden. Ob durch Anmeldung auf Webseiten oder Treueprogramme in Geschäften sind diese Daten die Grundlage für individualisierte Werbung und Angebote.
- Daten über das Kaufverhalten: Daten zum Kaufverhalten ergeben sich aus Interaktionen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, etwa, wenn der Kunde etwas kauft. Diese Verhaltensdaten umfassen unter anderem den Umsatz, die Produkte, die Zahlungsmethode und die Häufigkeit der Einkäufe.
- Trackingdaten: Während Verhaltensdaten aus dem Abschluss einer Transaktion entstehen, werden Trackingdaten auch dann gesammelt, wenn es zu keinem Kaufabschluss kommt. Immer, wenn ein Kunde eine Webseite besucht, entstehen für das Unternehmen relevante Informationen. Dazu gehört zum Beispiel wie lange der Kunde auf der Webseite bleibt oder welche Produkte angesehen und in den Warenkorb gelegt werden.
Es gilt, den Grundsatz der Datenminimierung zu beachten. Das heißt, es dürfen nur all jene Daten gespeichert und verarbeitet werden, die unbedingt notwendig sind, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen bzw. einen Zweck zu erfüllen. Verfolgt man etwa das Ziel, seinen Kunden einen allgemeinen Newsletter zu senden, braucht man dazu lediglich die Mailadresse und keine weiteren Daten.
Voraussetzung für das Speichern, Verarbeiten und Nutzen von Kundendaten, egal um welche es sich handelt, ist, dass der Kunde im Vorfeld zugestimmt hat. Außerdem ist zu beachten, wie lange die Daten gespeichert werden dürfen. Auch das ist in der DSGVO genau geregelt.
Wie lange man Daten speichern darf, hängt von der Art der Daten ab. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen legen fest, wie lange bestimmte Daten aufzubewahren sind, bevor sie endgültig gelöscht werden müssen. Bei Rechnungsdaten sind das in Deutschland zum Beispiel 10 Jahre. Diese Frist ist nicht bei allen Daten mit einem genauen Zeitraum begrenzt. So dürfen zum Beispiel Mailadressen nur so lange gespeichert werden, bis die Zweckbindung nicht mehr besteht. Das heißt, wenn ein Kunde sich von einem Newsletter abmeldet und somit kein Grund mehr besteht, seine Mailadresse zu speichern, muss diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums gelöscht werden.
Welche Kundendaten relevant sind, hängt von der Art des Unternehmens ab. Um eine zu große Datenflut zu vermeiden, sollte man sich deshalb vor Erhebung der Kundendaten überlegen, welche Daten strategisch wichtig sind für das eigene Unternehmen. Obwohl Daten für ein Unternehmen von unschätzbarem Wert sind, geht es nicht zwingend darum, so viele Daten wie möglich zu sammeln, nur weil man es kann.
Man sollte bei der Auswahl der relevanten Daten systematisch und transparent vorgehen. So sorgt man dafür, dass nicht zu viele Daten gespeichert werden, dass man dem Prinzip der Zweckbindung folgt und, dass die Kundenzufriedenheit steigt.
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